Das Private Studienkolleg Halle ist durch das Land Sachsen-Anhalt staatlich anerkannt. Mit der Aufnahme ins Studienkolleg befinden Sie sich in einer staatlich anerkannten Studienvorbereitungsmaßnahme. Laut § 16 (1) AufenthG ist der Antrag auf die Aufenthaltsverlängerung des Kollegiaten zu genehmigen, sofern andere aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, u.a. Nachweis der finanziellen Absicherung, Krankenversicherung sowie eines Mietvertrags.