Der Übergang in das 2. Fachsemester setzt voraus, dass in allen Fächern des 1. Fachsemesters mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erreicht wurden. Bei nicht ausreichenden Leistungen in nur einem Fach kann auf schriftlichen Antrag des Kollegiaten eine Wiederholungsklausur in diesem Fach genehmigt werden. Bei Bestehen wechselt der Kollegiat in das 2. Fachsemester, bei Nichtbestehen hat der Kollegiat das 1. Fachsemester zu wiederholen. Bei nicht ausreichenden Leistungen in zwei oder mehr Fächern ist das 1. Fachsemester zu wiederholen.