Oft bescheinigen einige private Sprachschulen in ihrem internen Zeugnis, dass der Zeugnisinhaber das Niveau von DSH 2 oder TestDaF 4 erreicht hat. Solche Bescheinigungen werden weder für die Befreiung vom Aufnahmetest noch für die Befreiung vom FSP Deutsch anerkannt. Nur das DSH-Zeugnis von derjenigen Hochschule, die ihre DSH-Prüfungsordnung erfolgreich bei der HRK registriert hat, wird vom Privaten Studienkolleg Halle (staalich anerkannt) akzeptiert.