Sie können selbst wählen, wo Sie Ihr Sperrkonto einrichten möchten. Wichtig ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um die für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumverfahren vorgelegt werden. Dabei gelten gewisse Regelsätze, die sich an den Sätzen für deutsche Studierende orientieren. Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss 10.332 Euro.
- Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat (für Studenten aktuell 861 Euro) zulassen.
- Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigten sein. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach Einreise die zuständige Ausländerbehörde. Ein Sperrvermerk stellt daher nur sicher, dass immer ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen. Er berechtigt den Sperrbegünstigten nicht zum Zugriff auf das Sperrkonto.