Anmerkungen
- Bestehen = jedes Fach besser als 4,0
- Bestehen per Ausgleich bei Wiederholern (Prüfungsordnung 2017):
- die Note im Fach Deutsch muss mindestens 4,0 sein.
- wenn man in nur einem Fach außer Deutsch schlecht als 4,0, aber besser als 5,1
und gleichzeitig- eine gute Note (1,0 bis 2,5) in einem anderen Fach
oder - zwei befriedigende Noten (2,6 bis 3,5) in zwei anderen Fächern haben,
- eine gute Note (1,0 bis 2,5) in einem anderen Fach
- dann kann der Prüfungsausschuss die FSP per Ausgleich trotzdem als bestanden erklären.
- Bestehen per Ausgleich bei JGWS22 (Studienkollegverordnung 2022):
- die Note im Fach Deutsch muss mindestens 4,0 sein.
- wenn man in nur einem schriftlich-FSP-Fach außer Deutsch schlecht als 4,0, aber besser als 5,1
und gleichzeitig- eine gute Note (1,0 bis 2,5) in einem anderen schriftlich-FSP-Fach
oder - zwei befriedigende Noten (2,6 bis 3,5) in zwei anderen schriftlich-FSP-Fächern haben,
- eine gute Note (1,0 bis 2,5) in einem anderen schriftlich-FSP-Fach
- dann kann der Prüfungsausschuss die FSP per Ausgleich trotzdem als bestanden erklären.
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