Die KollegiatInnen am Staatlich anerkannten Studienkolleg Halle-Merseburg haben die Möglichkeit sich vom Feststellungsprüfungsteil Deutsch befreien zu lassen, wenn sie einen der folgenden Deutschnachweise besitzen:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", Niveaustufe 2 (DSH 2),
- "Test Deutsch als Fremdsprache", Niveaustufe 4 (TestDaF TDN4),
- "Deutsches Sprachdiplom" (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)“,
- „Goethe C2: Großes Deutsches Sprachdiplom“,
- "Zeugnis über den bestandenen Feststellungsprüfungsteil Deutsch" (FSP Deutsch),
- „telc Deutsch C1 Hochschule“
telc Deutsch C1 Hochschule und FSP Deutsch werden direkt am Ming CHENG Institut angeboten.
Deutschprüfung | Wer darf die Prüfung an der Akademie ablegen? | Anmeldung |
FSP Deutsch | interne KollegiatInnen am Studienkolleg Halle-Merseburg | |
telc Deutsch C1 Hochschule | interne KollegiatInnen und externe Interessenten | derzeit keine Anmeldung |