Aufgrund häufiger Anfragen stellt das Staatlich anerkannte Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg (SKHM) den deutschen Hochschulen und Behörden die folgende Information zur Verfügung und bittet jedoch von weiteren Anfragen zur Einstufung der FSP Deutsch in den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen abzusehen. Für weitere diesbezügliche Anfragen kann jedoch gerne direkt an die KMK sowie HRK bzw. BAMF gewandt werden.
- Der bestandene Feststellungsprüfungsteil Deutsch wird u.a. vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Nachweis C1 anerkannt. (siehe BAMF-Seite)
- Gemäß der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)“, Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 08.06.2004 und der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 25.06.2004 in der Fassung der HRK vom 23.07.2020 und der KMK vom 28.11.2019, gilt laut § 5 (2) RO-DT: „Der im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs bzw. nach Landesrecht zuständigen Stelle des Landes bestandene Prüfungsteil ‚Deutsch‘ gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und Studienabschlüssen.“ (siehe KMK-Seite)