Als Info: Für die Wiederholer, die vor WS22 die Ausbildung am SKHM begonnen hat, gilt die StudKVO-LSA 2017.
Hier sind die Reglungen aus der Studienkollegverordnung des Landes Sachsen-Anhalt 2022, die für JGWS22, JGSS23 etc. gelten.
- Berechnung der schriftlichen FSP
- Differenz zwischen (Note von Bewerter 1) und (Note von Bewerter 2) <= 1,0, dann das arithmetische Mittel aus der Erst- und Zweitbewertung = endgültige Bewertung der schriftlichen FSP
- Differenz zwischen (Note von Bewerter 1) und (Note von Bewerter 2) > 1,0, dann Drittbewertung (Noten von Bewerter 3) = endgültige Bewertung der schriftlichen FSP
- Nichtbestehen der ganzen FSP durch die Noten der schriftlichen FSP
- Note der schriftlichen FSP Deutsch liegt zwischen 5,1 und 6,0 ----> Nichtbestehen der ganzen FSP
- Die Noten der anderen beiden schriftlichen FSP liegen zwischen 5,1 und 6,0 ----> Nichtbestehen der ganzen FSP
- Nachprüfung aufgrund der Noten der schriftlichen FSP
Die Noten NUR in einer schriftlichen FSP (außer Deutsch) liegen zwischen 5,1 und 6,0 ----> schriftliche Nachprüfung (180 Minuten) in diesem Fach
- Die Noten der schriftlichen Nachprüfung <= 4,0 ----> eine mündliche FSP möglich (verpflichtend oder freiwillig)
- Die Noten der schriftlichen Nachprüfung > 4,0 ----> Nichtbestehen der ganzen FSP
- Verpflichtende mündliche FSP (20 Minuten Vorbereitung + 20 Minuten mit 2 PrüferInnen)
- Falls die ganze FSP nicht aufgrund der Noten der schriftlichen FSP bereits für Nichtbestehen erklärt wird und die Differenz zwischen Vornote und Note der schriftlich FSP > 1,9, dann muss eine mündliche FSP durchgeführt werden.
- Für die verpflichtende FSP ist kein Antrag nötig. Die Termine werden vom Prüfungsausschuss festgesetzt und Sie werden darüber vom Studienbüro informiert.
- Freiwillige mündliche FSP (20 Minuten Vorbereitung + 20 Minuten mit 2 PrüferInnen)
- Es dürfen höchsten 4 mündliche FSP durchgeführt werden.
- Die Kollegiaten können gebührenpflichtig und freiwillige mündliche FSP (80€/Fach) im Studienbüro beantragen.
- Den verbindlichen Termin gibt das Studienbüro bekannt.
- Bestehen der ganzen FSP durch Ausgleich
- Ausgleich im Fach Deutsch ist nicht möglich.
- Ausgleich in einem schriftlichen FSP-Fach (Endgültige FSP-Noten in dem Fach 4,1 bis 5,0) darf nur durch ein anderes schriftliches FSP-Fach (Endgültige FSP-Noten in dem Fach 1,0 bis 2,5) oder zwei anderen schriftlichen FSP-Fächer (Endgültige FSP-Noten in dem Fach 2,6 bis 3,5) vorgenommen werden.