Sie haben den Aufnahmetest bestanden und wir haben Ihnen einen DAAD-Platz im SS2023 bis 09.03.2023 reserviert. Um den Platz verbindlich anzunehmen, indem wir einen Studienvertrag abschließen, müssen Sie pünktlich um 13:00 am 09.03.2023 persönlich am Studienkolleg erscheinen.
Diese Mitteilung hat insgesamt 4 Punkte, bitte alle 4 Punkte am PC, Laptop oder Tablet - nicht am Handy - durchlesen, damit Sie keinen Punkt übersehen.
§ 1 Adresse und Anfahrt
- Adresse
Studienkolleg Halle-Merseburg
An der Magistrale 120, 06124 Halle - Anfahrt
vom Halle (Saale) Hbf aus mit Straßenbahn bis zur Haltestelle Mark-Twain-Straße, dann ca. 100m zu Fuß (siehe Bild unten)- Straßenbahn 9 Richtung: Göttinger Bogen
- Straßenbahn 2 Richtung: Soltauer Str.
- Straßenbahn 7 Richtung: Kröllwitz
bis zur Haltestelle Marktplatz,
dann weiter mit Straßenbahn 16 Richtung: Göttinger Bogen
§ 2 Zeit, Dauer und Raum
- Pünktlich 13:00, 09.03.2023
- Verspätung bzw. Nichterscheinen = Verfallen der Platzreservierung
- Planen Sie Ihre Rückfahrt am Halle HBF frühstens um 17:00.
- Raum: Bereich A, Zugang A1, direkt hinter dem Eingang
§ 3 Einlass- und Hygieneregel
- Kein eigenständiges Betreten des Studienkollegs
- Warten am Eingang, bis Sie von einer Lehrkraft in den Raum begleitet werden
§ 4 Sie müssen die folgenden 7 Unterlagen mitbringen
Ohne diese 7 Unterlagen = kein Vertrag möglich
- Vorzulassung mit Bedingung einer Feststellungsprüfung von Sachsen-Anhalt als Kopie
-- Falls Sie noch keine Vorzulassung von Sachsen-Anhalt haben, können Sie diese gleich beim Vertragsabschluss am Studienkolleg beantragen, die Gebühr beträgt 70€. - Deutsch-Nachweis mind. B1 im Original UND als Kopie
- Pass im Original UND als Kopie
- Aufenthaltskarte oder Fiktionsbescheinigung, ausgestellt von der Ausländerbehörde, worauf Ihr Aufenthaltsstatus erwähnt wird im Original UND als Kopie
- Ihr Schulzeugnis aus Heimatland im Original UND als beglaubigte Kopie
- Beglaubigte deutsche bzw. englische Übersetzung des obengenannten Schulzeugnisses im Original UND als beglaubigte Kopie, falls es nicht auf Englisch oder Deutsch ausgestellt wurde.
- Anerkennungsbescheid oder Bescheinigung durch BAMF oder Ausländerbehöde für einen der folgenden Aufenthaltsstatus:
- Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren noch nicht abgeschloßen) oder
- Duldung (Asylverfahren noch nicht abgeschloßen) oder
- Anerkannter Flüchtling oder
- Subsidiär schutzberechtigt oder
- Asylberechtigt oder
- bei Familienzusammenführung: Anerkennungsbescheid der Eltern als Geflüchtete durch BAMF.